KlarDok App
Arbeitsort-Tracker für Firmen mit Grenzgänger:innen.
Ergänzung der Datenschutzerklärung: Modul «Verpackungen»
Stand: 13. Oktober 2026 · DSE-Modul-VERP 2026-10-13
Ergänzt die Datenschutzerklärung für die KlarDok App.
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Datenschutzerklärung der KlarDok App (Version DSE-App 2026-10-11c). Verantwortliche, Kontakt (info@klardok.ch), Ihre Rechte, Datensicherheit und Beschwerdemöglichkeiten richten sich nach der Datenschutzerklärung der KlarDok App.
Das Modul nutzen nur Personen mit der Rolle «Inhaber» oder «Admin» beim Kunden; Mitarbeitende haben keinen Zugriff.
1. Welche Daten das Modul speichert
| Kategorie | Inhalt | Personendaten? | Rolle von KlarDok |
|---|---|---|---|
| Mengendaten | eine Tabelle mit einer Zeile pro Geschäftsjahr: Verpackungsmengen nach 14 Materialien (Glas, Papier/Karton, Eisenmetall, Aluminium, Kunststoff PET, Kunststoff PE, Kunststoff PP, Kunststoff PS, Kunststoff PVC, weitere Kunststoffe, Getränkekartons, Holz, Textilien, Keramik/Porzellan) | nein (Geschäftsdaten) | Auftragsbearbeiterin des Kunden |
| Umsatzschwelle | pro Geschäftsjahr: Umsatz über CHF 1 Mio. ja/nein/unbekannt (kein genauer Umsatz) | nein, ausser bei Einzelunternehmen, deren Geschäftsdaten einer Person zugeordnet werden können | Auftragsbearbeiterin des Kunden |
| Protokoll | Zeitpunkt, Benutzerkennung und E-Mail-Adresse der handelnden Person, Ereignis (Änderung mit altem und neuem Wert, Export, Aktivierung, Beendigung) | ja | Auftragsbearbeiterin des Kunden; Einträge zu Mitteilungen zum Vertrag: eigene Bearbeitung von KlarDok |
| Moduleinstellungen und Abo | Annahme der Zusatzbedingungen und des AV-Vertrags (Zeitpunkt, Person, Version, Bestätigung der Vertretungsbefugnis), Aktivierung, Ende der Testphase, Plan, Abostatus, Ende des Moduls | ja, soweit die annehmende Person gespeichert wird | eigene Bearbeitung von KlarDok (Vertrag) |
| Mitteilungen zum Vertrag | Erinnerung vor Ende der Testphase und vor Verlängerung des Jahresplans, Mitteilung bei fehlgeschlagener Zahlung, Mitteilung vor Löschung; gespeichert werden Empfänger, Betreff und Text als Nachweis | ja | eigene Bearbeitung von KlarDok |
Das Modul hat keine Freitextfelder und speichert keine Kontaktpersonen, keine Angaben zur Tätigkeit des Unternehmens und kein Ergebnis der Ersteinschätzung; diese wird nur angezeigt. Das Modul trifft keine automatisierten Einzelentscheidungen (Art. 21 DSG): Die Ersteinschätzung betrifft ein Unternehmen, nicht eine Person, und ist unverbindlich.
Keine Übermittlung an Behörden durch KlarDok. KlarDok übermittelt keine Daten an das BAFU, an Branchenorganisationen oder Meldestellen; der Kunde meldet selbst.
2. Zwecke
Erfassung und Übersicht der Verpackungsmengen; Ersteinschätzung der Schwellenwerte über mehrere Geschäftsjahre; Export als Grundlage für die Meldung des Kunden; Nachweis des Kunden (Protokoll); Vertragsabwicklung und Mitteilungen zum Vertrag; Betrieb, Sicherheit und Support.
3. Rechtsgrundlagen (DSGVO, soweit anwendbar)
Für Daten, die KlarDok im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist der Kunde verantwortlich. Für Benutzerkonten, Abo und Mitteilungen zum Vertrag gilt die Datenschutzerklärung der KlarDok App (Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse).
4. Empfänger und Bekanntgabe ins Ausland
Dieselben Dienstleister wie für die KlarDok App, ohne zusätzliche Empfänger: Supabase (Datenbank, Irland, AWS eu-west-1), Vercel (Hosting, Server-Funktionen in Frankfurt), Resend (Versand der Mitteilungen zum Vertrag, Irland; kein Öffnungs- und Klick-Tracking), Microsoft 365 (E-Mail-Korrespondenz über info@klardok.ch). Bei Supabase, Vercel und Resend ist ein Zugriff aus den USA möglich; Grundlage sind Standardvertragsklauseln, wie in der Datenschutzerklärung der KlarDok App beschrieben.
Zahlung (Stripe). Schliesst eine Person mit der Rolle «Inhaber» das Modul ab, erhält Stripe Firmennamen, E-Mail-Adresse der abschliessenden Person, interne Kundennummer und gewählten Plan sowie die Zahlungsdaten, die direkt bei Stripe eingegeben werden, aber keine Mengen-, Umsatzschwellen- oder Protokolldaten des Moduls. Das Stripe-Konto führt Rosana Cristina Leitner als gesetzliche Vertreterin des Inhabers für KlarDok Silva.
5. Aufbewahrung und Löschung
- Während des Moduls und 5 Jahre nach dessen Ende (Ende des Abonnements bzw. Ende der Testphase ohne Wahl eines Plans). Zweck: Nachweis des Kunden; die Frist entspricht der fünfjährigen Aufbewahrungspflicht für Nachweise nach Art. 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung, und die Schwellenwerte knüpfen an zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre an. Innert 30 Tagen nach Ablauf werden die Moduldaten gelöscht. Spätestens 30 Tage vor der Löschung informieren wir die Personen mit der Rolle «Inhaber» per E-Mail mit Löschdatum und Link zum Export.
- Export: Personen mit der Rolle «Inhaber» oder «Admin» können die Moduldaten bis zur Löschung jederzeit maschinenlesbar exportieren; jeder Export wird protokolliert.
- Diese Aufbewahrung gilt nur, solange das Kundenkonto besteht. Löscht der Kunde sein ganzes Kundenkonto, werden die Moduldaten nach einem deutlichen Hinweis mit Export-Angebot sofort mitgelöscht. Der Kunde kann einzelne Angaben jederzeit löschen.
- Mitteilungen zum Vertrag und Annahme der Zusatzbedingungen: Nachweis 10 Jahre, wie bei der KlarDok App (eigene Bearbeitung von KlarDok, Art. 127 OR).
- Datensicherungen werden spätestens nach 30 Tagen überschrieben.
Siehe auch: Zusatzbedingungen zum Modul · Ergänzung zum AV-Vertrag