KlarDok App
Arbeitsort-Tracker für Firmen mit Grenzgänger:innen.
Zusatzbedingungen Modul «Stellenmeldepflicht-Wächter»
Stand: 12. Oktober 2026 · AGB-Modul-SMP 2026-10-11b
Ergänzt die AGB für die KlarDok App.
Hilfsmittel zur Vorbereitung von Stellenmeldungen, keine Rechtsberatung. KlarDok meldet keine Stellen selbständig. Massgebend sind die Entscheide des zuständigen RAV und der kantonalen Behörden.
1. Anbieterin, Geltungsbereich und Verhältnis zu den AGB
1.1 Anbieterin ist KlarDok Silva, Einzelunternehmen, Inhaber: Kevin Silva Teixeira Alves, Unterdorfstrasse 4, 9443 Widnau, Schweiz, E-Mail: info@klardok.ch (nachfolgend «KlarDok» oder «wir»).
1.1a Zahlungsabwicklung. Vertragspartnerin ist ausschliesslich KlarDok Silva. Die Zahlungen werden über Stripe abgewickelt, über ein Stripe-Konto, das Rosana Cristina Leitner als gesetzliche Vertreterin des Inhabers im Namen und auf Rechnung von KlarDok Silva führt. Auf Kontoauszügen erscheint die Bezeichnung KLARDOK.
1.2 Diese Zusatzbedingungen gelten für die Nutzung des Moduls «Stellenmeldepflicht-Wächter» (nachfolgend «Modul»). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die KlarDok App (Version AGB-App 2026-10-11c; nachfolgend «AGB») und den Vertrag über die Auftragsbearbeitung in der jeweils geltenden Fassung. Bei Widersprüchen gehen diese Zusatzbedingungen für das Modul vor; im Übrigen gelten die AGB, insbesondere zu Vertragsschluss nur für Unternehmen (B2B), Rollen, Verfügbarkeit, Datenschutz, geistigem Eigentum, Änderungen und Schlussbestimmungen (Gerichtsstand, anwendbares Recht).
1.3 Das Modul richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz sowie an private Arbeitsvermittler und Personalverleiher, die offene Stellen in der Schweiz besetzen (nachfolgend «Kunde»).
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Das Modul unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der Stellenmeldepflicht nach Art. 21a Abs. 3 und 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20) und Art. 53a ff. der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV, SR 823.111). Es umfasst:
- Erfassung und Abgleich: Eine Person mit der Rolle «Inhaber» oder «Admin» erfasst eine offene Stelle (Stellentitel, Inseratstext, Arbeitsort, Pensum, Stellenantritt und allenfalls Befristung, Angabe zu kurzem Einsatz, bei Personalverleih der Einsatzbetrieb, optional AVAM-Berufscode aus Job-Room). Das Modul vergleicht diese Angaben mit der hinterlegten Liste der meldepflichtigen Berufsarten (Verordnung des WBF über die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht des betreffenden Jahres) und schlägt mögliche Berufsarten (CH-ISCO-19-Code) mit einer Einschätzung «meldepflichtig», «nicht meldepflichtig» oder «unsicher» vor. Gespeichert werden der Vorschlag und das Jahr der verwendeten Liste. Eine Prüfung ist auch als Vorschau ohne Speichern möglich.
- Hinweis auf Ausnahmen: Das Modul weist auf die Ausnahmen nach Art. 21a Abs. 5 AIG und Art. 53d AVV hin. Auswählen und bestätigen kann der Kunde die Ausnahmen interne Besetzung nach mindestens 6 Monaten (nicht für Personalverleiher, Art. 53d Abs. 2 AVV), Beschäftigung bis 14 Kalendertage und Anstellung naher Angehöriger von Zeichnungsberechtigten. Ob eine Ausnahme tatsächlich vorliegt, beurteilt der Kunde.
- Bestätigung: Die Einordnung (meldepflichtig/nicht meldepflichtig mit Berufsart), Ausnahmen und die erfolgte Meldung werden erst mit einem ausdrücklichen Bestätigungs-Häkchen einer Person mit der Rolle «Inhaber» oder «Admin» wirksam. Gespeichert werden die bestätigende Person und der Zeitpunkt; zudem wird ein Protokolleintrag erstellt (Ziff. 2.4).
- Vorbereitung der Meldung: Das Modul zeigt ein vorausgefülltes Inserat zur Übernahme in Job-Room an. Die dafür eingegebenen Kontaktangaben (Anrede, Name, Telefon und E-Mail der Kontaktperson, Bewerbungs-E-Mail, PLZ und Ort der Firma) werden nur für diese Anzeige verarbeitet und nicht gespeichert. Der Kunde meldet die Stelle selbst beim zuständigen RAV, in der Regel über Job-Room (www.job-room.ch), und kann danach die Job-Room-Stellennummer erfassen.
- Sperrfrist-Rechner: Nach Eingabe des Datums der Aufschaltung in Job-Room berechnet das Modul das voraussichtliche Ende der Sperrfrist von fünf Arbeitstagen (Art. 53b Abs. 5 AVV) und zeigt es an. Erfasst der Kunde ein vom RAV oder in Job-Room angegebenes Enddatum, hat dieses Vorrang. Massgebend ist die Aufschaltung durch die öffentliche Arbeitsvermittlung, nicht die Eingabe im Modul.
- Rückmeldung an das RAV: Der Kunde kann vermerken, dass er die Rückmeldung zu den vom RAV übermittelten Dossiers erledigt hat (ja/nein und Datum). Das Modul speichert keine Daten von Kandidatinnen und Kandidaten: keine RAV-Dossiers, Lebensläufe, Namen oder Rückmeldungen zu einzelnen Personen.
- Firmentyp: Der Kunde gibt an, ob er Arbeitgeber oder Personalverleiher ist (Selbstdeklaration). Davon hängen die angebotenen Ausnahmen und der Preis (Ziff. 6.3) ab.
2.1a Rollen. Das Modul nutzen nur Personen mit der Rolle «Inhaber» oder «Admin». Aktivieren und beenden (einschliesslich Annahme dieser Zusatzbedingungen) kann es nur eine Person mit der Rolle «Inhaber». Personen mit der Rolle «Mitarbeitende» haben keinen Zugriff.
2.2 Spätere direkte Anbindung an Job-Room. KlarDok hat beim SECO einen Zugang zur Programmierschnittstelle von Job-Room beantragt. Eine direkte Übermittlung von Meldungen aus dem Modul wird erst angeboten, wenn der Zugang bewilligt ist, und nur auf ausdrückliche Auslösung durch den Kunden im Einzelfall. Für diese Funktion gelten zusätzliche Bedingungen, die KlarDok vorgängig bekannt gibt und die der Kunde gesondert annehmen muss. Ein Anspruch auf diese Funktion besteht nicht. Ihre Verfügbarkeit hängt von der Bewilligung, den Bedingungen und dem Betrieb durch den Bund (SECO) ab; KlarDok kann sie nicht garantieren und darf sie einstellen, wenn der Bund den Zugang ändert, einschränkt oder beendet.
2.4 Protokoll. Das Modul protokolliert mit Zeitpunkt sowie Benutzerkennung und E-Mail-Adresse der handelnden Person (bei automatischen Vorgängen: Systemadresse): Aktivierung (mit Version dieser Zusatzbedingungen und Ende der Testphase) und Beendigung des Moduls, Erfassung einer Stelle mit dem Vorschlag, Bestätigung der Einordnung (alter und neuer Wert sowie der ursprüngliche Vorschlag), Bestätigung von Ausnahmen, Bestätigung der Meldung (Publikationsdatum, Ende der Sperrfrist, Quelle der Berechnung, Job-Room-Nummer), Rückmeldung an das RAV, Löschung einer Stelle, Änderung des Firmentyps, Export der Moduldaten sowie den Versand der Erinnerungen vor Ende der Testphase und vor Verlängerung des Jahresplans. Wird eine Person aus dem Kundenkonto entfernt, bleiben ihre Protokolleinträge mit ihrer E-Mail-Adresse als Nachweis erhalten. Der Kunde kann das Protokoll einsehen.
2.3 KlarDok meldet keine Stellen von sich aus und handelt nicht als Vertreter des Kunden gegenüber dem RAV oder anderen Behörden, solange keine gesonderte Vereinbarung nach Ziff. 2.2 besteht.
3. Keine Beratung, Verantwortung des Kunden
3.1 Hilfsmittel, keine Rechtsberatung. Das Modul liefert Vorschläge und Berechnungen auf Basis der Angaben des Kunden und der hinterlegten Liste. KlarDok erbringt keine Rechtsberatung und keine Arbeitsvermittlung. Es entsteht kein Mandatsverhältnis. Ob eine Stelle meldepflichtig ist, prüft abschliessend das zuständige RAV anhand der konkreten Anforderungen und Tätigkeiten.
3.2 Verantwortung des Kunden. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für:
a. die Zuordnung der Stelle zu einer Berufsart und die Beurteilung, ob die Stelle meldepflichtig ist oder eine Ausnahme vorliegt;
b. die Bestätigung jeder Einschätzung im Modul; eine bestätigte Einschätzung gilt als Entscheid des Kunden;
c. die rechtzeitige und vollständige Meldung beim zuständigen RAV, bevor die Stelle anderweitig ausgeschrieben wird;
d. die Einhaltung der Sperrfrist von fünf Arbeitstagen nach der Publikation auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung, auch auf eigenen Kanälen, bei Inserate-Plattformen und bei beauftragten Dritten;
e. die Behandlung der vom RAV übermittelten Dossiers, insbesondere die Einladung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung und die Rückmeldung an das RAV (Art. 21a Abs. 4 AIG, Art. 53c AVV);
f. die Aufbewahrung der Eingangsbestätigung des RAV (Art. 53b Abs. 4 AVV) und den rechtzeitigen Export der Moduldaten als Nachweis (Ziff. 7.5);
g. bei Personalverleihern und Arbeitsvermittlern: die Erfüllung der Meldepflicht anstelle bzw. in Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb oder Arbeitgeber, einschliesslich der Angabe des Einsatzbetriebs (Art. 53b Abs. 2 Bst. i AVV).
3.3 Richtigkeit der Angaben. Die Ergebnisse sind nur so richtig wie die Angaben des Kunden. Eine Berufsbezeichnung im Inserat allein genügt oft nicht für eine sichere Zuordnung. KlarDok prüft die Angaben nicht.
3.4 Sperrfrist-Rechner. Der Rechner zählt Montag bis Freitag ohne landesweite Feiertage, plus ein Arbeitstag Reserve. Kantonale und regionale Feiertage berücksichtigt der Rechner nicht; diese prüft die Firma selbst. Die Firma kann das offizielle Enddatum aus der Bestätigung des RAV eintragen; dieses hat Vorrang. Im Zweifel wartet der Kunde länger oder fragt beim RAV nach.
3.5 Bussen. Wer die Stellenmeldepflicht oder die Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgesprächs oder einer Eignungsabklärung verletzt, kann nach Art. 117a AIG mit Busse bis zu CHF 40'000 (Vorsatz) bzw. bis zu CHF 20'000 (Fahrlässigkeit) bestraft werden. Adressat dieser Pflichten ist der Kunde, nicht KlarDok.
4. Aktualisierung der Liste der meldepflichtigen Berufsarten
4.1 Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird vom Bund jährlich neu festgelegt (in der Regel im vierten Quartal, gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres). Das Modul zeigt jeweils an, welche Liste (Jahr, Fundstelle) hinterlegt ist.
4.2 KlarDok bemüht sich, eine neue oder geänderte Liste innert angemessener Frist nach der amtlichen Veröffentlichung einzuspielen, nach Möglichkeit vor ihrem Inkrafttreten. Eine bestimmte Frist, die Vollständigkeit der Zuordnung von Berufsbezeichnungen oder die Übereinstimmung mit der jeweils geltenden amtlichen Liste wird nicht garantiert. Massgebend ist allein die amtlich veröffentlichte Liste.
4.3 Solange eine neue Liste nicht eingespielt ist, weist das Modul darauf hin. Der Kunde prüft in diesem Fall selbst anhand der amtlichen Liste (z. B. Check-Up auf www.arbeit.swiss).
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde erfasst nur Angaben zu offenen Stellen. Er erfasst im Modul keine Daten von Bewerberinnen, Bewerbern oder Stellensuchenden (insbesondere keine RAV-Dossiers, Lebensläufe oder Namen von Kandidatinnen und Kandidaten), auch nicht in Freitextfeldern (Stellentitel, Inseratstext) und nicht in den Kontaktfeldern der Inserat-Vorschau. Was der Kunde in Stellentitel oder Inseratstext schreibt, wird gespeichert; KlarDok kann dies technisch nicht verhindern. Im Inseratstext nennt der Kunde keine Namen oder Kontaktangaben von Personen, soweit dies für die Prüfung nicht nötig ist, und keine besonders schützenswerten Personendaten.
5.1a Der Kunde gibt seinen Firmentyp (Arbeitgeber oder Personalverleiher) wahrheitsgemäss an und passt ihn bei Änderungen an.
5.2 Der Kunde vergibt die Rollen «Inhaber» und «Admin», die Einschätzungen bestätigen können, nur an Personen, die dazu intern befugt und fachlich in der Lage sind.
6. Preise, Testphase und Zahlung
6.1 Geltung. Die kostenpflichtigen Pläne des Moduls werden erst angeboten, wenn KlarDok die Zahlungsfunktion freischaltet. Bis dahin ist das Modul kostenlos, und es wird nichts belastet. Diese Ziff. 6 und Ziff. 7 gelten ab der Freischaltung der kostenpflichtigen Pläne.
6.2 Preise. Das Modul wird pauschal pro Unternehmen und Monat abgerechnet, unabhängig von der Anzahl geprüfter Stellen oder Inserate (unbeschränkt). Es kostet:
- CHF 19 pro Monat als Zusatz zur KlarDok App, solange der Kunde ein aktives, kostenpflichtiges Abonnement der KlarDok App hat oder sich die KlarDok App in der kostenlosen Testphase befindet;
- CHF 29 pro Monat ohne Abonnement der KlarDok App;
- CHF 79 pro Monat für Personalverleiher (Ziff. 6.3).
6.3 Personalverleiher. Als Personalverleiher gilt, wer eine kantonale Bewilligung oder eine Bewilligung des SECO für den Personalverleih besitzt oder wessen Geschäftstätigkeit überwiegend im Verleih von Arbeitskräften besteht. Personalverleiher bezahlen den Preis für Personalverleiher, unabhängig davon, welchen Plan sie gewählt haben. Hat ein Personalverleiher einen tieferen Plan gewählt, darf KlarDok ihn nach vorgängiger Mitteilung per E-Mail ab dem folgenden Abrechnungszeitraum zum Preis für Personalverleiher abrechnen; der Kunde kann auf diesen Zeitpunkt hin kündigen.
6.4 Ende des App-Abonnements. Der Preis nach Ziff. 6.2 erster Punkt gilt nur, solange ein kostenpflichtiges Abonnement oder die kostenlose Testphase der KlarDok App besteht. Endet das Abonnement oder endet die Testphase der App ohne Abonnement, teilt KlarDok dies den Personen mit der Rolle «Inhaber» per E-Mail mit. Der Preis ohne App (CHF 29 pro Monat bzw. CHF 290 pro Jahr) gilt ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der mindestens 30 Tage nach dieser Mitteilung beginnt; bis dahin gilt der bisherige Preis. Der Kunde kann das Modul auf diesen Zeitpunkt hin kündigen. Schliesst der Kunde wieder ein App-Abonnement ab, gilt der Preis nach Ziff. 6.2 erster Punkt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.
6.5 Mehrwertsteuer. Die Preise sind Endpreise in Schweizer Franken (CHF). Es wird keine Mehrwertsteuer (MWST) erhoben, weil KlarDok Silva derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Wird KlarDok Silva mehrwertsteuerpflichtig, kommt die MWST zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz zu den Preisen hinzu. Wir teilen dies mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit; der Kunde kann auf diesen Zeitpunkt hin kündigen.
6.6 Kostenlose Testphase. Die ersten 30 Tage ab der Aktivierung des Moduls sind kostenlos. Die Testphase geht nur dann in einen kostenpflichtigen Plan über, wenn der Kunde bei der Anmeldung klar darauf hingewiesen wurde und aktiv einen kostenpflichtigen Plan gewählt sowie ein Zahlungsmittel hinterlegt hat. Etwa 7 Tage vor Ende der Testphase senden wir allen Personen mit der Rolle «Inhaber» eine E-Mail. Hat der Kunde einen Plan gewählt, nennt sie das Enddatum der Testphase, den gewählten Plan, dessen Preis und das Datum der ersten Belastung. Hat er keinen Plan gewählt, nennt sie das Enddatum und alle Pläne mit Preisen und weist darauf hin, dass die Testphase ohne Wahl einfach endet; es wird nichts belastet.
6.7 Zahlung. Die Abrechnung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe und wird dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet; es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. Stripe sendet Zahlungsbelege und Rechnungen an die Person mit der Rolle «Inhaber», die den Plan abgeschlossen hat.
6.7a Fehlgeschlagene Zahlung. Kann eine Zahlung nicht belastet werden, versucht Stripe die Belastung mehrmals erneut, und KlarDok informiert alle Personen mit der Rolle «Inhaber» per E-Mail. Bleibt die Zahlung auch nach dem letzten Versuch aus, endet der Plan und damit das Modul (Ziff. 7.5 gilt). Es werden keine Mahngebühren oder Verzugszuschläge erhoben.
6.8 Preisänderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an; der Kunde kann auf das Inkrafttreten hin kündigen. Bei Jahresplänen gelten Preisänderungen erst ab der nächsten Verlängerung.
7. Pläne, Laufzeit und Kündigung
7.1 Monatsplan. Der Monatsplan wird jeweils am 1. des Monats im Voraus abgerechnet; der erste Monat nach der Testphase wird anteilig berechnet. Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat. Er kann jederzeit auf Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden.
7.2 Jahresplan. Der Jahresplan kostet den Preis von 10 Monaten für 12 Monate (CHF 190, CHF 290 bzw. CHF 790 pro Jahr) und wird im Voraus für die ganze Laufzeit bezahlt. Er läuft 12 Monate ab Beginn und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit bis zum Tag vor der Verlängerung kündigen; die Kündigung wirkt auf das Ende der laufenden Laufzeit. Etwa 60 Tage vor Ablauf der Laufzeit senden wir den Personen mit der Rolle «Inhaber» eine Erinnerung mit Verlängerungsdatum, Preis und dem Hinweis, bis wann gekündigt werden kann. Eine vorzeitige Kündigung mit Rückerstattung ist, soweit gesetzlich zulässig, nicht möglich; vorbehalten bleiben Ziff. 6.3–6.5 und 6.8 sowie die Kündigung aus wichtigem Grund.
7.3 Anzeige vor dem Kauf. Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Plans zeigt KlarDok Preis, Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsmöglichkeit klar an.
7.4 Kündigung durch eine Person mit der Rolle «Inhaber» in der KlarDok App über das Kundenportal von Stripe oder per E-Mail an info@klardok.ch. Das Modul kann unabhängig von den übrigen Funktionen der KlarDok App gekündigt werden; im Übrigen gilt Ziff. 6 der AGB. Für die Daten nach Ende des Moduls gilt Ziff. 7.5.
7.5 Aufbewahrung und Löschung. Die Moduldaten (Stellen, Vorschläge, Einordnungen, Ausnahmen, Bestätigungen und Protokolleinträge des Moduls) sind Nachweise des Kunden, nicht von KlarDok. Es gilt:
a0. Export. Personen mit der Rolle «Inhaber» oder «Admin» können die Moduldaten jederzeit als JSON-Datei (maschinenlesbar) exportieren, auch wenn das Kundenkonto pausiert ist. Jeder Export wird protokolliert.
a. Während des Moduls und 3 Jahre danach. Die Moduldaten werden während der Dauer des Moduls und 3 Jahre nach dessen Ende aufbewahrt und danach automatisch gelöscht. Sie dienen dem Kunden als Nachweis gegenüber den kantonalen Kontrollbehörden; Verletzungen der Stellenmeldepflicht sind Übertretungen (Art. 117a AIG, Art. 103 StGB), deren Strafverfolgung in 3 Jahren verjährt (Art. 109 StGB). Diese Aufbewahrung gilt nur, solange das Kundenkonto der KlarDok App besteht. Der Kunde kann einzelne Stellen jederzeit selbst löschen (die Löschung wird protokolliert) und die Moduldaten exportieren.
b. Löschung des Kundenkontos durch den Kunden. Löscht eine Person mit der Rolle «Inhaber» das ganze Kundenkonto, werden die Moduldaten sofort mitgelöscht. Vorher zeigt KlarDok einen deutlichen Hinweis, dass damit auch die Nachweise zur Stellenmeldepflicht unwiderruflich gelöscht werden, empfiehlt den Export und bietet ihn direkt an. Der Export ist nicht Voraussetzung für die Löschung.
c. Automatische Löschung eines pausierten Kontos. Wird ein pausiertes Kundenkonto nach den AGB der KlarDok App gelöscht (Ziff. 5.4 AGB), sendet KlarDok den Personen mit der Rolle «Inhaber» mindestens 30 Tage vorher eine E-Mail mit dem Löschdatum, demselben Hinweis und einen Link zum Export. Diese Mitteilung wird vollständig als Nachweis gespeichert. Ohne diese Mitteilung wird ein Konto mit Moduldaten nicht automatisch gelöscht.
d. Braucht der Kunde die Nachweise über diese Zeitpunkte hinaus (z. B. bei einem laufenden Verfahren), ist er selbst für den rechtzeitigen Export verantwortlich.
8. Haftung
8.1 KlarDok haftet für Schäden, die durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung kann nach Art. 100 Abs. 1 OR nicht im Voraus wegbedungen werden. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit nach Art. 100 OR zulässig, der Höhe nach beschränkt auf die Beträge, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis an KlarDok Silva für das Modul bezahlt hat, mindestens aber auf CHF 500. Der Mindestbetrag gilt auch während der kostenlosen Testphase und solange die Zahlungsfunktion nicht freigeschaltet ist. Die Haftung für Hilfspersonen ist im gleichen Umfang beschränkt, soweit gesetzlich zulässig (Art. 101 OR). Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (z. B. für Personenschäden oder nach dem Datenschutzrecht) bleiben vorbehalten (gleich wie Ziff. 8 AGB).
8.2 Soweit gesetzlich zulässig und unter Vorbehalt von Ziff. 8.1 Satz 1, haftet KlarDok insbesondere nicht für:
a. Bussen, Verfahrenskosten oder sonstige Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde eine Einschätzung (Berufsart, Meldepflicht, Ausnahme, Sperrfrist) bestätigt oder übernommen hat, eine Meldung unterlassen, verspätet oder unvollständig vorgenommen, die Sperrfrist nicht eingehalten oder RAV-Dossiers nicht oder nicht rechtzeitig behandelt hat;
b. Abweichungen zwischen der im Modul hinterlegten und der amtlich geltenden Liste, soweit KlarDok nicht grobe Fahrlässigkeit oder Absicht trifft;
c. Unterbrüche, Änderungen oder die Einstellung von Job-Room, der Job-Room-Schnittstelle oder anderer Dienste des Bundes;
d. indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Reputationsschäden.
8.3 Eine Busse ist eine persönliche Strafe des Kunden; ihre Überwälzung auf KlarDok ist zudem nur in den gesetzlichen Grenzen möglich.
9. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten gelten die Datenschutzerklärung der KlarDok App mit der Ergänzung für das Modul «Stellenmeldepflicht-Wächter» sowie der Vertrag über die Auftragsbearbeitung mit den ergänzten Anhängen.
10. Änderungen
Für Änderungen dieser Zusatzbedingungen gilt Ziff. 11 der AGB. Ändert sich die Rechtslage (z. B. AIG, AVV, Liste der Berufsarten, Bedingungen des Bundes zu Job-Room), darf KlarDok das Modul anpassen.
Siehe auch: Datenschutz-Ergänzung zum Modul · Ergänzung zum AV-Vertrag